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Energie-News

ADAC: E-Laden in privaten Tiefgaragen fast unmöglich (22.07.2019)

Politik muss dringend Lösungen finden

ADAC: E-Laden in privaten Tiefgaragen fast unmöglich

Bewohner von Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage haben kaum eine Chance, ihr Elektroauto zu Hause aufzuladen: Eine aktuelle ADAC Studie zeigt, dass nur die wenigsten Tiefgaragen oder Parkflächen mit Steckdose oder Wallbox ausgestattet sind.

Nur vier Prozent der untersuchten Objekte verfügen demnach über einen Stromanschluss, nur die Hälfte davon über wenigstens eine Ladesäule beziehungsweise Wallbox. Hauptgrund für die mangelhafte Infrastruktur ist laut Aussage der Immobilienwirtschaft das nicht geäußerte Interesse seitens der Mieter und Eigentümer. Als weitere Gründe werden die hohen Kosten, technische Probleme und regulatorische Unsicherheiten genannt.

Fortschritte sind dabei auch kurz- und mittelfristig nicht zu erwarten: Nur ein Viertel der befragten Unternehmen erwägt in den nächsten drei Jahren die Einrichtung von Lademöglichkeiten. Konkrete Pläne innerhalb eines Jahres verfolgen lediglich 13 Prozent.

Mitursächlich für die Zurückhaltung dürften die hohen rechtlichen und regulatorischen Hindernisse bei der Installation von Wallboxen sein: So verlangt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), dass bei Umbauten am Gemeinschaftseigentum alle Miteigentümer zustimmen müssen. Ist nur einer dagegen, kommt der Ausbau nicht zustande. Mieter haben hierauf bis heute keinen Anspruch. Die Pläne der Bundesregierung zur Beschleunigung des Hochlaufs der Elektromobilität werden dadurch gebremst.

„Unter diesen Umständen wird es kaum gelingen, die Elektromobilität für alle Interessierten nutzbar zu machen“, kritisieren die ADAC Vizepräsidenten für Verkehr und Technik Gerhard Hillebrand und Karsten Schulze. Für Verbraucher sei es essentiell, dass sie ihr Fahrzeug unkompliziert zu Hause laden können. Denn rund 60 Prozent der Ladevorgänge von Privatnutzern fänden zu Hause statt. „Es ist deshalb notwendig, die Installation von Ladeinfrastruktur in Bestandsimmobilien zu erleichtern und das Miet- und Wohneigentumsrecht anzupassen. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz sollte noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorlegen“.

Für die Erhebung hat der ADAC die elf größten deutschen Städte ausgewählt: Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt/Main, Stuttgart, Düsseldorf, Leipzig, Bremen, Dresden und Hannover. Insgesamt wurden 1.410 einschlägige Unternehmen nach der Anzahl der betreuten Objekte mit mehr als 10 Stellplätzen befragt. Davon unterhielten 310 Unternehmen mindestens ein Objekt dieser Größenordnung. Zusammen verwalten sie 4.815 Tiefgaragen oder Parkflächen. Die detaillierten Ergebnisse finden Sie hier.

 

Quelle: ADAC

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