Heizöl
Firmenlogo von Baumanns GmbH

Energielexikon

Gefahrguttransport

Bei der Beförderung gefährlicher Güter, zu denen auch Mineralöl zählt, müssen spezielle Sicherheitsvorschriften (z. B. Unfallmerkblätter) erfüllt werden, die in transportmittelspezifischen Verordnungen für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und mit der Eisenbahn (RID) festgelegt sind. Die nationale Einführung erfolgte durch die Rahmenverordnungen GGVS und GGVE.

Für den Verkehr auf Binnenwasserstraßen und mit Seeschiffen gelten entsprechend die internationalen Gefahrgutvorschriften ADN/ADNR und IMDG-Code, die durch die Verordnungen GGVBinsch und GGVSee national in Kraft gesetzt worden sind.

Zurück zur Übersicht