Energie-News
Flüssiggas-Tanks können bei guter Wartung und Pflege jahrzehntelang genutzt werden. Dies setzt jedoch in Deutschland eine regelmäßige Sicherheitsüberprüfung voraus. Die genauen Prüfintervalle und Anforderungen sind in der Technischen Regeln Flüssiggas (TRF) festgelegt. Weitere Rechtsvorschriften sind in § 32 der Behälterdruckverordnung und in Technischen Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS) enthalten.
Die Prüfintervalle betragen:
- Alle 2 Jahre: Äußere Prüfung durch einen Installateur, Ihre Lieferspedition oder einem anderen Fachbetrieb mit "befähigter Person" – Die Äußere Prüfung enthält u.a. die Kontrolle der Armaturen, Sicherheitsventile, Umzäunung, Kennzeichnung, erdgedeckter Tanks auf Korrosion etc., aber auch die Übereinstimmung der Behälterdaten mit den zugehörigen Dokumenten.
- Alle 10 Jahre: Innere Prüfung durch einen Sachverständigen einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) – Bei der Inneren Prüfung erfolgt eine Überprüfung der Tankwandung, Schweißnähte, Beschichtungen etc. auf Risse, Korrosion und andere Beschädigungen. Auch der Brandschutz wird gecheckt. Mit einer Schallemissionsmessung können mittels hochempfindlicher Sensoren Schäden am Tank festgestellt und sogar räumlich geortet werden.
Auf eine Besonderheit ist bei unterirdischen Tanks mit Bitumenbeschichtung zu achten: Die Innere Prüfung ist immer im Wechsel aller 5 und 10 Jahre mit einer Wasserdruckprüfung durchzuführen.
- Alle 10 Jahre (im privaten Bereich): Prüfung der Rohrleitungen auf Dichtigkeit, Druckfestigkeit und ordnungsgemäße Installation. Bei der Rohrleitungsprüfung werden oberirdisch, unterirdisch sowie unter Putz verlaufende Leitungen auf ihre Betriebssicherheit geprüft. Der Prüfdruck beträgt das 1,3 fache des Betriebsdrucks, jedoch mindestens 100 mbar. Bei einer Wartezeit von 15 Minuten wird kontrolliert, ob der Druck konstant bleibt.
Die Kosten variieren je nach Größe und Art des Tanks sowie dem Aufwand der Prüfung. Es ist empfehlenswert einen Wartungsvertrag mit einem Fachbetrieb abzuschließen. Die Betreiber der Anlagen sind für die fristgerechte Durchführung der Prüfungen verantwortlich. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder. Achten Sie also in jedem Fall darauf, dass Sie nach einer erfolgten Prüfung einen vollständig ausgefüllten Prüfbericht erhalten.